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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Reifen Heckhausen
( www.autoreifenvermietung.de, www.reifen-verleih.de, www.winterreifen-verleih.de, www.reifen-krefeld.de )
Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum.
Unsere
Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und
Reifen Heckhausen unter Berücksichtigung der Interessen aller Nutzer verbindlich
und fair für alle zu regeln.
Grundlage eines Reifen / Felgen Mietvertrags sind
daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reifen
Heckhausen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einem Mietvertrag bei
uns anerkennen und bestätigen.
Sie können daher die Geschäftsbedingungen an
dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.
Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass sich Reifen Heckhausen auch hier
nicht zu verstecken braucht.
1. Allgemeines / Vertragsschluss:
1.1. Die Angebote erfolgen
stets freibleibend, Preisänderungen und Zwischenvermietung sind vorbehalten.
Alle Preisangaben gelten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2. Der Mieter hat ohne
gesonderte schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf einen konkreten
Reifen bzw. ein bestimmtes Reifen- oder Felgenfabrikat.
1.3. Ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von Reifen
Heckhausen
ist der Mieter nicht
berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen.
1.4 Reifen oder Räder
sind nur in Verbindung mit der Dienstleistung zu mieten.
2. Mietzeit / Kaution / Verzug / Übergabe /
Rückgabe / Haftung:
2.1. Die Miete ist pro
Tag und
pro Satz Reifen / Felgen ( 4 Stück ) inkl. der gesetzlichen
Mehrwertssteuer kalkuliert. Es werden nur volle Tage berechnet. Bei der
Ermittlung der
Berechnungstage zählt der Tag der Übergabe als erster und der Tag der
Rückgabe
als letzter Miettag und wird entsprechend dem jeweiligen Tarif
berechnet. Die
Mietpreisstaffel bildet eine bindende Verrechnungsbasis für den Mieter.
Werden
die Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben,
besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits im Voraus gezahlten Miete
für den
nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.
2.2. Die demontierten Reifen /
Räder vom Fahrzeug des Mieters verbleiben für die gesamte Mietzeit bis zur
Rückgabe der Mietgegenstände bei Reifen Heckhausen und gelten als eine
hinterlegte Kaution. Reifen
Heckhausen
kann bei Minderwert der hinterlegten demontierten Reifen / Räder zusätzlich eine
Kautionshinterlegung in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände verlangen.
2.3. Im Falle nicht
rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für jeden weiteren
angefangenen Tag eine Entschädigung von zusätzlich 1,00 € pro Satz Reifen oder
pro Satz Räder 1,50 € zu zahlen.
2.4. Zugleich mit der Übergabe
der Mietsache wird ein Übergabe-Protokoll erstellt und von beiden Parteien
rechtsverbindlich unterzeichnet. Der dokumentierte Zustand der Mietsachen zum
Zeitpunkt der Übergabe ist für beide Seiten bindend. Für das Vorhandensein dort
nicht dokumentierter sichtbarer bzw. feststellbarer Schäden oder Mängel bei
Übergabe trägt der Mieter die Beweislast.
2.5. Der Mieter ist
verpflichtet, bei Mietende die Reifen / Räder bis spätestens 17.00 Uhr gesäubert am
Ort der Bereitstellung zurückzugeben bzw. von Reifen Heckhausen demontieren oder
wechseln zu lassen.
2.6. Bei Übergabe wird ein
Übergabe - Protokoll gefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Darin werden
der Zeitpunkt der Rückgabe und der Zustand der Mietsachen festgehalten und
insbesondere die bei Rückgabe feststellbaren Schäden zu Nachweiszwecken
dokumentiert. Die Beweislast für die Unrichtigkeit des Übergabe-Protokolls trägt
der Mieter.
2.7. Der Vermieter haftet
grundsätzlich für Schäden an den Mietgegenständen, die bekannt oder nicht
bekannt sind und nachweislich ursächlich einen etwaigen Schaden verursachen.
Die Grundlage für einen Haftungsanspruch regeln die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters.
Für Schäden an den Mietgegenständen, die auf nicht der Witterung angepasster
Fahrweise des Mieters schließen lassen, haftet der Vermieter ausdrücklich
nicht.. Ebenso haftet der Mieter für Schäden durch höhere Gewalt, Unfällen und
Vandalismus. Auch für Instandsetzungs- / Reparaturarbeiten an den
Mietgegenständen haftet der Mieter, wenn die Ursache bzw. Beschädigung erst nach
Übernahme der Mietgegenstände passiert. Die entstehenden Kosten hierfür trägt
ebenfalls der Mieter. Ist ein Mietgegenstand nicht mehr instand zu setzen, trägt
der Mieter die vollen Kosten für den Ersatz. Für etwaige Instandsetzungsarbeiten
bzw. bei Ersatzkauf während der Mietzeit, ist ein Reifenfachhandelsbetrieb
aufzusuchen. Der Haftungsausschluss seitens Reifen Heckhausen bezieht sich auch
auf mögliche Schadenersatzansprüche des Mieters, die nicht durch die
Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters versichert sind. Nicht
ausgeschlossen wird die Herstellergarantie, die gesetzlich bzw. in den AGB` s
der Reifenindustrie / Felgenhersteller geregelt ist.
2.8. Gibt der Mieter die
Mietsachen nicht in vertragsmäßigem Zustand zurück ( z.B. ungesäubert, mit
Streusalz oder mit groben Schmutz behaftet oder beschädigt ), hat der Mieter die
Reinigungs- und / oder Reparaturkosten zu tragen.
2.9. Der Mieter ist nicht
berechtigt, selbst oder durch einen Nicht-Fach-Betrieb Reparaturen an den
Mietgegenständen durchführen zu lassen.
3. Zahlungsbedingungen:
3.1. Die vereinbarte Miete
zzgl. Nebenkosten ist spätestens am Tag der Übergabe im Voraus zu zahlen.
4. Besondere Bedingungen:
4.1. Ist ein erhöhter
Verschleiß an den Mietgegenständen durch eine verstellte Achsgeometrie am
Fahrzeug des Mieters zu vermuten, kann Reifen Heckhausen eine Elektronische
Achsvermessung auf Kosten des Mieters anordnen, die unmittelbar nach der
Übergabe der Mietgegenstände durchgeführt werden muss. Diese ist entweder bei
Reifen Heckhausen zu dem vereinbarten Sonderpreis lt. Mietvertrag, oder in
einer anderen geeigneten Fachwerkstatt durchzuführen und mit einem Protokoll
( Messblatt ) zu dokumentieren. Bei Nichtdurchführung der angeordneten
Achsvermessung hat der Mieter einen Schadenersatz in Höhe von 100,00 € an den
Vermieter zu zahlen. Entscheidend für die Anordnung der Achsvermessung ist das
Abriebsbild der vor Mietbeginn montierten Reifen am Fahrzeug des Mieters.
5. Gerichtsstand / geltendes Recht:
5.1. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile der zuständige Gerichtsort Krefeld.
AGB`s als Word Datei
AGB`s als PDF Datei
Disclaimer:
Mit dem Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
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