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AGB`s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Reifen Heckhausen

( www.autoreifenvermietung.de,   www.reifen-verleih.de,   www.winterreifen-verleih.de, www.reifen-krefeld.de )

Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum.

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Reifen Heckhausen unter Berücksichtigung der Interessen aller Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln.

Grundlage eines Reifen / Felgen Mietvertrags sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reifen Heckhausen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einem Mietvertrag bei uns anerkennen und bestätigen.

Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.

Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass sich Reifen Heckhausen auch hier

nicht zu verstecken braucht.

 

1.       Allgemeines / Vertragsschluss:

1.1. Die Angebote erfolgen stets freibleibend, Preisänderungen und Zwischenvermietung sind vorbehalten. Alle Preisangaben gelten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.2. Der Mieter hat ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf einen konkreten Reifen bzw. ein bestimmtes Reifen- oder Felgenfabrikat.

1.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Reifen Heckhausen ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen.

1.4  Reifen oder Räder sind nur in Verbindung mit der Dienstleistung zu mieten.

2.       Mietzeit / Kaution / Verzug / Übergabe / Rückgabe / Haftung:

2.1. Die Miete ist pro Tag und pro Satz Reifen / Felgen ( 4 Stück ) inkl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer kalkuliert. Es werden nur volle Tage berechnet. Bei der Ermittlung der Berechnungstage zählt der Tag der Übergabe als erster und der Tag der Rückgabe als letzter Miettag und wird entsprechend dem jeweiligen Tarif berechnet. Die Mietpreisstaffel bildet eine bindende Verrechnungsbasis für den Mieter. Werden die Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits im Voraus gezahlten Miete für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.

2.2. Die demontierten Reifen / Räder vom Fahrzeug des Mieters verbleiben für die gesamte Mietzeit bis zur Rückgabe der Mietgegenstände bei Reifen Heckhausen und gelten als eine hinterlegte Kaution. Reifen Heckhausen kann bei Minderwert der hinterlegten demontierten Reifen / Räder zusätzlich eine Kautionshinterlegung in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände verlangen.

2.3. Im Falle nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag eine Entschädigung von zusätzlich 1,00 € pro Satz Reifen oder pro Satz Räder 1,50 €  zu zahlen.

2.4. Zugleich mit der Übergabe der Mietsache wird ein Übergabe-Protokoll erstellt und von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet. Der dokumentierte Zustand der Mietsachen zum Zeitpunkt der Übergabe ist für beide Seiten bindend. Für das Vorhandensein dort nicht dokumentierter sichtbarer bzw. feststellbarer Schäden oder Mängel bei Übergabe trägt der Mieter die Beweislast.

2.5. Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende die Reifen / Räder bis spätestens 17.00 Uhr gesäubert am Ort der Bereitstellung zurückzugeben bzw. von Reifen Heckhausen demontieren oder wechseln zu lassen.

2.6. Bei Übergabe wird ein Übergabe - Protokoll gefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Darin werden der Zeitpunkt der Rückgabe und der Zustand der Mietsachen festgehalten und insbesondere die bei Rückgabe feststellbaren Schäden zu Nachweiszwecken dokumentiert. Die Beweislast für die Unrichtigkeit des Übergabe-Protokolls trägt der Mieter.

2.7. Der Vermieter haftet grundsätzlich für Schäden an den Mietgegenständen, die bekannt oder nicht bekannt sind und nachweislich ursächlich einen etwaigen Schaden verursachen. Die Grundlage für einen Haftungsanspruch regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters. Für Schäden an den Mietgegenständen, die auf nicht der Witterung angepasster Fahrweise des Mieters schließen lassen, haftet der Vermieter ausdrücklich nicht.. Ebenso haftet der Mieter für Schäden durch höhere Gewalt, Unfällen und Vandalismus. Auch für Instandsetzungs- / Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen haftet der Mieter, wenn die Ursache bzw. Beschädigung erst nach Übernahme der Mietgegenstände passiert. Die entstehenden Kosten hierfür trägt ebenfalls der Mieter. Ist ein Mietgegenstand nicht mehr instand zu setzen, trägt der Mieter die vollen Kosten für den Ersatz. Für etwaige Instandsetzungsarbeiten bzw. bei Ersatzkauf während der Mietzeit, ist ein Reifenfachhandelsbetrieb aufzusuchen. Der Haftungsausschluss seitens Reifen Heckhausen bezieht sich auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Mieters, die nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters versichert sind. Nicht ausgeschlossen wird die Herstellergarantie, die gesetzlich bzw. in den AGB` s der Reifenindustrie / Felgenhersteller geregelt ist.

2.8. Gibt der Mieter die Mietsachen nicht in vertragsmäßigem Zustand zurück ( z.B. ungesäubert, mit Streusalz oder mit groben Schmutz behaftet oder beschädigt ), hat der Mieter die Reinigungs- und / oder Reparaturkosten zu tragen.

2.9. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst oder durch einen Nicht-Fach-Betrieb Reparaturen an den Mietgegenständen durchführen zu lassen.

3.       Zahlungsbedingungen:

3.1. Die vereinbarte Miete zzgl. Nebenkosten ist  spätestens am Tag der Übergabe im Voraus zu zahlen.

4.       Besondere Bedingungen:

4.1. Ist ein erhöhter Verschleiß an den Mietgegenständen durch eine verstellte Achsgeometrie am Fahrzeug des Mieters zu vermuten, kann Reifen Heckhausen eine Elektronische Achsvermessung auf Kosten des Mieters anordnen, die unmittelbar nach der Übergabe der Mietgegenstände durchgeführt werden muss. Diese ist entweder bei Reifen Heckhausen zu dem vereinbarten Sonderpreis lt. Mietvertrag,  oder  in einer anderen geeigneten Fachwerkstatt durchzuführen und mit einem Protokoll ( Messblatt ) zu dokumentieren. Bei Nichtdurchführung der angeordneten Achsvermessung hat der Mieter einen Schadenersatz in Höhe von 100,00 € an den Vermieter zu zahlen. Entscheidend für die Anordnung der Achsvermessung ist das Abriebsbild der vor Mietbeginn montierten Reifen am Fahrzeug des Mieters.

5.       Gerichtsstand / geltendes Recht:

5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der zuständige Gerichtsort Krefeld.

  AGB`s als Word Datei

   AGB`s als PDF Datei

Disclaimer:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der gelinkten Seiten haben.

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